SEKEM Oesterreich

Steuerbegünstigte Spenden

Neuregelung der Spendenabsetzbarkeit ab 2017

Seit 25.März 2010 können Spenden, die an SEKEM-Österreich geleistet werden, steuerlich abgesetzt werden. SEKEM-Österreich  scheint auf der vom Finanzministerium erstellten Liste  der begünstigten Einrichtungen, an die steuerbegünstigt gespendet werden kann, unter der Registrierungsnummer SO 1510 auf. Diese grundsätzliche Situation ist völlig gleich geblieben, allerdings gibt es bei der praktischen Umsetzung ab Jänner 2017 Neuregelungen, die das Finanzministerium hier unter dem Titel

„Spendenabsetzbarkeit ab 1.1.2017 – einfach automatisch“

übersichtlich zusammenfasst. Die wesentlichen Punkte daraus werden hier zitiert:

„Die Spendenabsetzbarkeit wird mit 1.1.2017 neu geregelt.
Ihre Spenden werden von den Spendenorganisationen ab 2017 verpflichtend direkt an Ihr Finanzamt gemeldet und erstmals automatisch in Ihre (Arbeiternehmer/innen)Veranlagung für das Jahr 2017 übernommen.
Die von Ihnen geleisteten Beträge werden automatisch in Ihrer Veranlagung berücksichtigt und sind somit steuerlich absetzbar, wenn Sie der Spendenorganisation Ihren Vor- und Zunamen sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Wichtig dabei ist, dass Sie Ihre Daten korrekt bekannt geben und insbesondere, dass die Schreibweise Ihres Namens mit jener im Meldezettel übereinstimmt.

Das heißt, Sie brauchen Ihren Spendenerlagschein nicht mehr aufzuheben und sich nicht mehr um die Eintragung Ihrer Spenden in Ihre (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung zu kümmern, wenn Sie Ihre Spende steuerlich absetzen möchten.“

Zusammenfassung:

  • Wer seine Spende steuerlich absetzen will, muss bei der Spendeneinzahlung  Vor-und Zuname sowie sein Geburtsdatum angeben. Dann erfolgt die steuerliche Berücksichtigung aufgrund der durch SEKEM-Österreich zu veranlassenden Meldung automatisch, ohne dass der Spender/die Spenderin Weiteres zu tun hat.
  • Selbstverständlich sind weiterhin anonyme Spenden oder Spenden ohne Angabe des Geburtsdatums möglich. Allerdings können diese Spenden nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Selbstverständlich steht auch der Vereinsvorstand für allfällige Fragen zur Verfügung:

Verein oder Hermann Becke

Das Spendenkonto des Vereins lautet:

Bank für Kärnten und Steiermark
IBAN: AT17 1700 0001 8100 0341
BIC: BFKKAT2K

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